2.Hetschburger KidCarCup


Erklärung der Teilnehmer/Sorgeberechtigten zur Haftung

 

Die Teilnahme am KidCarCup erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Teilnehmer bzw. deren Sorgeberechtigte bzw. gesetzlichen Vertreter haben die in der Ausschreibung und dem Reglement enthaltenen Bestimmungen zur Kenntnis genommen und erklären sich damit einverstanden.

Es gelten folgende Haftungsregelungen:

 

Haftungsverzicht/-beschränkung

1.

Die Teilnehmer erklären gegenüber

-       dem Förderverein zur kulturellen und kommunalen Entwicklung der Gemeinde Hetschburg e.V., dessen Organen und Mitgliedern 

-       den Helfern des KidCarCup

-       den Behörden und anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung befasst sind

-       dem Straßenbaulastträger bezüglich einer schadensverursachenden Beschaffenheit der Strecke und

-       den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller Genannten   

den Verzicht auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der KidCarCup-Veranstaltung begründet werden.

 

Dieser Haftungsverzicht gilt nicht: 

-       für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung

-       auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und 

-       für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines  
        Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.

2.

Die Teilnehmer erklären gegenüber den anderen Teilnehmern des KidCarCups, deren Helfern, den Eigentümern und Besitzern der anderen Fahrzeuge den Verzicht auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art, die im Zusammenhang mit dem KidCarCup (Übungs- und Trainingsfahrten, Rennen)  begründet werden.

 

Dieser Haftungsverzicht gilt nicht: 

-       für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
-      auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen
und 

-       für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines  
       Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.

 

Der Haftungsausschluss wird mit Unterzeichnung allen Beteiligten gegenüber wirksam und gilt für Ansprüche aus sämtlichen Rechtsgründen, insbesondere für Ansprüche aus vertraglicher, außervertraglicher und deliktischer Haftung. Stillschweigende und konkludente Haftungsausschlüsse bleiben von der vorliegenden Erklärung unberührt.

  

Für Minderjährige Teilnehmer: 

 

Als Personensorgeberechtigte/r sind/bin wir/ich mit der Teilnahme unseres/meines Kindes  

am KidCarCup einverstanden. Die oben stehende Erklärung zur Teilnahme und Haftungsregelung habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese sowohl für uns/mich als auch für mein/unser genanntes Kind an.Soweit ich das Sorgerecht nicht alleine ausübe, versichere ich durch meine Unterschrift, von dem anderen Sorgeberechtigten zur Abgabe dieser Erklärung ermächtigt zu sein.

 

Vor dem Rennen wird diese "Erklärung der Teilnehmer/Sorgeberechtigten zur Haftung" allen Teilnehmern zur Unterschrift vorgelegt.